Gibt es zwei verschiedene Rechtsauffassungen?

Mit großer Verwunderung haben die beiden SPD – Stadträte Eike Gerken und Manfred Kreis aus der Presse entnommen, dass die Erste Stadträtin Claudia Bicherl auf dem Freihofplatz durch das Versetzen von Pollern mehrere Parkplätze neu geschaffen hat. Verwundert sind die beiden Kommunalpolitiker deshalb, weil es hierzu keinen Beschluss des Magistrats gegeben habe und dieser auch nicht über die Maßnahme informiert worden sei.

 

Kreis und Gerken erinnern sich noch sehr gut daran, dass es im vergangenen Sommer heftige Proteste der CDU gegeben habe, weil Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn – Adams der Gaststätte „Zum Schwan“ zwei Parkplätze für die Sommersaison zur Verfügung gestellt hatte, um dort einen kleinen Biergarten einzurichten.

 

„Offensichtlich gibt es hier zwei verschiedenen Rechtsauffassungen, nach denen man der eigenen CDU – Stadträtin Entscheidungen zugesteht, die man der von der Bevölkerung direkt gewählten Bürgermeisterin streitig macht“, kritisiert Manfred Kreis. Außerdem sind die beiden Stadträte der Auffassung, „dass die Handlungsweise der Ersten Stadträtin der Altstadtbewohner – Parkregelung widerspricht, in der eindeutig festgeschrieben ist, dass sowohl auf dem Marktplatz, als auch auf dem Freihofplatz Parkplätze nicht zulässig sind“, so Kreis und Gerken abschließend.